National vermietete Zone

13. April 2008

Dass Vermieter_innen kleinbürgerliches Gesocks mit überdurchschnittlich ausgeprägtem Sensorium für Rassenmerkmale sind, dürfte bekannt sein.
Die Schwarze Deutsche Natascha Kelly schildert im taz-Interview die typischen Erfahrungen Nicht-Weißer bei der Wohnungssuche:

„Bei Vorstellungsgesprächen wegen einer Wohnung lief bei Telefongesprächen alles bestens, sieht mich der Vermieter dann, ist die Wohnung angeblich schon vergeben.“

Ihr letzter Vermieter in Osnabrück ging jedoch einen Schritt zu weit. Im Kündigungsschreiben teilte er ihr laut taz mit:

„Die Begründung für die Kündigung liegt darin, dass einige Mitmieter des Wohnhauses mit Ihrer Herkunft und Hautfarbe und mit Ihrer persönlichen Situation als Alleinerziehende nicht einverstanden sind.“

Kelly klagt nun unter Berufung auf das Antidiskriminierungsgesetz auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die taz schreibt von einem Präzedenzfall. Doch selbst bei einem Erfolg ihrer Klage wird sich an den rassistischen Ausschlusspraxen bei der Wohnungsvergabe wenig ändern – schließlich sind die meisten Vermieter_innen schlau genug, nur hinter vorgehaltener Hand bzw. gegenüber Weißem Klientel einzugestehen, dass sie aufgrund von Dreck, Lärm, Kriminalität und anderem undeutschen Verhalten keine Ausländer im Haus wünschen.


Rückkehr der Untoten – gegen_uni 7 zu ’68

13. April 2008

Am Montag beginnt im Frankfurt[/M]er Institut für vergleichende Irrelevanz die 7. gegen_uni. Angesichts des sich voraussichtlich in Form von Ausstellungen, Zeitungsbeiträgen, Sammelbänden, Überlebenden- äh Zeitzeugenberichten und TV-Specials über das ganze Jahr 2008 erstreckenden 68er-Hypes mag die Entscheidung für das Motto „appropriate sixty eight“ bei der Einen oder Anderen kaum mehr als ein müdes Gähnen hervorrufen, und auch im Einladungstext des ivi werden leise Zweifel an der Themenwahl formuliert. Andererseits gibt diese thematische Vorgabe der gegen_uni eine bisher selten erreichte inhaltliche Stringenz. Und wer, bitte, kann schon von sich behaupten, die Smash-Hits der Bewegung von Brückner, Fanon, Marcuse, de Beauvoir, Krahl, Lenin oder Adorno ernsthaft gelesen und kritisch diskutiert zu haben – bzw. um die philosophischen Implikationen der modernen Physik zu wissen?

Also gebt euch der Lektüre des unten folgenden Einladungstextes hin, eignet euch die Programmstruktur an und bucht das Ticket zum Gipfeltreffen der Kritische Theorie-Zombies – denn sie leben immer zwei Mal.

gegen_uni 7: appropriate sixty eight
14. – 26.04.2008

Nach 40 Jahren wird abgerechnet mit 1968 – dem Jahr, in dem sich offenbar außerirdische Kommunistennazis aufgemacht haben, das Land mit sinnlosem Terror zu überziehen.
Ein Anfang dieser neuen deutschen Geschichtsschreibung lässt sich nur schwer lokalisieren, liegt irgendwo zwischen Wende und Walser, zwischen Jugoslawien und Sommermärchen, zwischen rot und grün und Guido Knopp. Zum Startschuss für die aktuellen Debatten wurde Götz Alys Gleichsetzung der 68er mit den Nazis gemacht, und ein Ende ist nicht absehbar: Zu den abenteuerlichen Forschungsergebnissen gesellen sich die subjektiven Erlebnisberichte derer, die „dabei“ waren.

Die Ideologie dieser Gegenwart kommt so unideologisch daher, dass es schmerzt – erst kürzlich wurde Adorno zur hundertsten Wiederkehr seines Geburtstages sonntagsredend zu Tode gewürdigt. Wissenschaft wird auf Fakten reduziert, und jung-dynamische Exzellenzclusterbetreuer_innen deuten die Welt: „Auch Lichtgestalten der 68er wie Rudi Dutschke haben früh angefangen mit ihrem revolutionären Furor. Rudi war gerade 20, als er anfing, Mengele war 21, Heydrich 28, Speer 27“, tönte es bspw. in der Sendung Kulturzeit.
Mengele = 21
Dutschke =20
Dutschke = Mengele.
So der Syllogismus. Denken Ade, Subsumtion Ahoj. Nicht, dass nicht auch kritische Stimmen zu Wort kämen, aber im lockeren Brei des Mainstreams läuft das Ganze doch auf die Delegitimierung all dessen hinaus, was der herrschenden Eindimensionalität an Entwürfen entgegensteht. Ergebnis: 68 war eine notwendige kulturelle Intervention gegen den Mief der Adenauer-Ära, heute aber können wir Spaß haben und uns wohl fühlen in Deutschland…

Angesichts dieser Brechreizüberflutung war es vielleicht eine dumme Idee, im ivi einen weiteren Schwerpunkt zum Thema 68 zu veranstalten. Wenn es aber um mehr als eine historische Nabelschau geht – nämlich um die Bearbeitung der Gegenwart, die sich gerade aufarbeitungsweltmeistermäßig zur Sieger_in über die Geschichte erhebt –, dann könnte der Zeitpunkt kaum passender sein. Eine antiautoritäre Revolte ist jedenfalls ebenso überfällig wie 1968 [1], nur eben ganz anders. Und in diesem Sinne verstehen wir die Gegenuni als einen Aneignungsprozess, mit dem wir uns v.a. unserer eigenen Geschichte nähern wollen.

  1. Mit Blick auf das Ausbleiben von „Schmierereien“ am IG-Farben-Haus sprach Uni-Präsident Steinberg jüngst von der „zivilisierenden Kraft der Ästhetik“ – gemeint ist freilich die disziplinierende Macht der Herrschaft. In diesem kurzem Zitat zeigt sich nicht nur die autoritäre Restrukturierung, sondern auch die Verdrängung der NS-Geschichte: Die ‚zivilisierende Kraft der Ästhetik’ kann anhand des vom IG-Farben-Konzern betriebenen KZ Auschwitz-Monowitz studiert werden.

Das Programm incl. Ankündigungstexte der Einzelveranstaltungen findet ihr hier bzw. als Timetable hier.


UmsBesser oder UmsGanze!?

11. April 2008

Bei indymedia stellt ein_e Kommentator_in der Sau, die gerade durchs Dorf getrieben wird, ein Bein:

„Die Aktion zeigt mal wieder nur, was der oder die gemeine Linke mit seinen/ihren Protestaktionen erreichen wollen: die bessere bürgerlich-kapitalistische Gesellschaft. Mit ganz tiefgehenden, total objektiven Reporter_innen, Staatsbürger_innen, die in einem echten, heilen Rechtsstaat leben, sowie klaren Grenzen, damit man international sein kann, statt antinational. Sie wollen spektakuläre Kritik, wo es eine Kritik des Spektakels bräuchte, um wirklich weiter zu kommen.

Die Hedonistische Internationale will alles cooler und besser, wo wir es ganz anders wollen sollten. Sonst könnte man auch schlicht ne Partei gründen, da ist das besser auch immer nur relativ.“


Wertkritik zum Wochenende

04. April 2008

Einen raverunfreundlich platzierten Workshop zum Verständnis von Wertform- und Fetischismus-Analyse bietet TheoriePraxisLokal übernächsten Samstag im Frankfurter ivi an:

[TheoriePraxisLokal] Workshop

Was ist eigentlich *der Wert* & was leisten Wertform-, Austauschprozess- & Fetischismus-Analyse?
Zum Streit um eine »Neue Marxlektüre« & Kritik der »Neuen Deutschen Wertkritik«.

Ein Neustart als Lektürekurs des »noch nie gelesenen« Grundlagentextes von Karl Marx: »Die Wertform« (»schulmeisterlicher Anhang« der Urfassung des Kapital I von 1867) zwecks gemeinsamer Neuaneignung des Wertbegriffs, der Methode & Resultate der Kritik der politischen Ökonomie durch Teilnehmer_innen aller drei Kapitalkurse & aller, die es immer schon mal wissen wollten & nie zu fragen wagten.

Dieser Workshop dient auch der Bestandsaufnahme & Beratung aller Neugierigen, »Anfänger_innen« & »Fortgeschrittenen« über die aktuelle Bedürfnislage & Aneignungsmöglichkeiten, -erfahrungen, -wünsche & -vorschläge, »wie weiter mit der gemeinsamen Kritik der politischen Ökonomie«.

Samstag, 12.o4.2008, 11.oo, ivi, Kettenhofweg 130, Frankfurt/M:
Mit Nadja Rakowitz & Teilnehmer_innen aus allen Kapital(1+2+3)-Kursen in theorie praxis lokal.

More @ TheoriePraxisLokal und ivi.

In den folgenden Wochen, wwischen dem 14. und 26.04., richtet das ivi die mittlerweile 7. Gegen-Uni aus. Das Programm wird demnächst online gehen und an dieser Stelle verlinkt werden.


Post-ideologische Rassenhygiene

03. April 2008

In einer Mail des Bioskop-Forums wird auf einen Gesetzesentwurf zur sogenannten Patientenverfügung aufmerksam gemacht, der im März fraktionsübergreifend von 210 Abgeordneten in den Bundestag eingebracht wurde:

„Ein Gesetz zur Patientenverfügung“, meint die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, sei „ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem eine rechtliche Regelung auch der anderen Sterbehilfe-Formen folgen müsse.“ So steht es in der Pressemitteilung „Chance nutzen“, mit der die DGHS einen Gesetzentwurf begrüßt, der unter Federführung des SPD-Politikers Joachim Stünker im März in den Bundestag eingebracht worden ist. Unterzeichnet haben ihn 210 Abgeordnete aller Fraktionen, darunter auch Justizministerin Brigitte Zypries. Der Entwurf
(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf) zielt darauf, tödliche wirkende Behandlungsabbrüche auch bei Menschen mit Demenz oder im Koma zu ermöglichen, sofern eine entsprechende, frühere Erklärung des Betroffenen vorliegt. Wann der Gesetzentwurf erstmals im Parlament debattiert wird, ist zurzeit unklar; möglich ist auch, dass noch eine
„Alternative“ präsentiert wird. Jedenfalls hatte der CDU-Abgeordnete Wolfgang Bosbach bereits 2007 einen eigenen Antrag angekündigt. Bosbach will, unter bestimmten Bedingungen, ebenfalls einen tödlichen Therapieverzicht bei Menschen, die überhaupt nicht im Sterben liegen, erlaubt sehen. „Das gesellschaftliche Tötungsverbot darf nicht angetastet werden!“, fordern die UnterzeichnerInnen des von BioSkop und der Hospizvereinigung initiierten Appells.“

Oliver Tolmein [pdf] bringt den Fluchtpunkt der Debatte in knappen Worten auf den Punkt:

„Menschen die schwerste chronische – irgendwann zum Tode führende – Krankheiten haben, werden nicht als benachteiligte Menschen begriffen, sondern als Todeskandidaten. Das ist das einzige, was sie auszeichnet. Diese Dekontextualisierung, dieses Herausreißen des Sterbens aus den gesellschaftlichen Zusammenhängen führt dann zur einzigen Frage: Wie kann man diese Menschen möglichst schnell und schmerzlos und ohne dass sie – aber auch die Gesellschaft –
„leiden“ müssen, in ihren Tod begleiten.“

Einblicke in den Hintergrund dieses Diskurses um die ärztliche Lizenz zum Töten gibt ein Text auf der Homepage des Bioskop-Forums:

„Eine gute Palliativmedizin mit Schmerzbehandlung verlängert das Leben. Doch viele Schwerstkranke haben keine Chance zu dieser professionellen Begleitung. Pro Jahr sind mehrere tausend Menschen – und ihre Angehörigen – mit der extremen Lebenssituation des Komas konfrontiert. Nur jede/r Vierte kann in eine qualifizierte, stationäre Pflegeeinrichtung (der Phase F) aufgenommen werden. Ambulante Hilfen sind kaum entwickelt. Ob stationär oder ambulant, die Pflege im Minutentakt ist es, die Leiden erzeugt: Wundliegen, Verkrampfungen, Infektionen u.a.m. KomapatientInnen sind auf künstliche Ernährung über die Magensonde angewiesen. Viele demenzkranke HeimbewohnerInnen und ambulant Versorgte werden aber so ernährt, weil keine Zeit mehr bleibt für ein Essen, das mehr ist als die Zufuhr an Kalorien. Konflikte mit ÄrztInnen und Kostenträgern überschatten die Pflege. Selbst die Frage, ob die Kosten der Sondenernährung weiterhin übernommen werden sollen, steht regelmäßig auf der gesundheitspolitischen Agenda. Eine europaweite Befragung von Angehörigen, die Schwerstpflegebedürftige in ambulanter oder stationärer Pflege versorgen, bestätigt, was zu vermuten ist: Innerhalb weniger Jahre stehen 90 Prozent der Befragten vor dem finanziellen Ruin, sind sozial isoliert und ausgebrannt.
All das wird begleitet von einer dröhnenden Rede über eine alternde Gesellschaft, unbezahlbare Kosten im Gesundheitswesen und von selbstverständlichen Kalkulationen um das ”Humankapital Mensch”, dessen ”Eigenverantwortung” als ”Kunde” in einem durchrationalisierten Gesundheitsmarkt immer dann mobilisiert wird, wenn öffentliche Angebote eingeschränkt werden sollen.“

Wie die politisch gewollte und ökonomisch rentable Misere der Pflege von Schwerkranken, Senior_innen und Menschen mit Behinderung sich für die Einzelnen darstellt, zeigt ein Referat von Oliver Tolmein [pdf] anhand von drei Fällen aus der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes auf. Im Folgenden sei in aller Kürze der Kemptener Fall von 1994 dargestellt, in dem das BVG zum ersten Mal die Hilfe im Sterben auf die Hilfe zum Sterben ausweitete:

„Hier ging es um das Leben einer Frau, von der behauptet wurde, dass sie sich im Wachkoma befände. […] Tatsächlich hat niemand jemals festgestellt – und einiges spricht dagegen – ob die Frau im Wachkoma lag. Sie hatte einen Herzstillstand und war wiederbelebt worden – übrigens vier Monate nachdem sie ins Altersheim übersiedeln musste. Sie litt an einer beginnenden Alzheimer Demenz. Nach der relativ spät erfolgten Wiederbelebung hatte sie schwere Hirnschäden. Aber auch die sind nie genau diagnostiziert worden. Eine Frührehabilitation oder ähnliches ist bei dieser Frau, die immerhin gerade mal 72 Jahre alt war, überhaupt nie in Erwägung gezogen worden. Die Frau ist also medizinisch richtig schlecht behandelt worden.
Man hätte das Krankenhaus wegen Behandlungsmängel arztrechtlich verklagen können, statt zu erwägen, bei ihr die künstliche Ernährung abzubrechen. Man hätte möglicherweise auch den Betreuer zur Verantwortung ziehen können. […]
Warum wurde die Frau künstlich ernährt? Im Urteil des Bundesgerichtshofs heißt es, weil sie nicht mehr schlucken konnte. Bemerkenswerterweise bekam sie Medikamente aber durchaus oral. Sie konnte also schlucken. Sie wurde nicht mehr mit dem Löffel ernährt, weil der Pflegeaufwand zu hoch war, um das ganz nüchtern zu sagen. Die ärztliche Behandlung, die Magensonde, die man dann anschließend abbrechen konnte, war eigentlich schon Ausdruck schlechter Pflege. Der „normale“ Gang bei ihr wäre gewesen: Herzstillstand, Wiederbelebung, Frührehabilitation, gute Pflege mit weiterer Ernährung über den Löffel. Die Frau hätte wahrscheinlich noch einige Jahre leben können und es wäre niemand auf die Idee gekommen, ihre Fütterung abzubrechen, weil sie das mutmaßlich nicht mehr will. Stattdessen wird die
technologische Lösung gesucht, die Sondennahrung. Sondennahrung ist eine ärztliche Behandlung und die kann man abbrechen.“

Das Landgericht Kempten hatte erstinstanzlich auf versuchte Tötung durch Unterlassen entschieden, allerdings angesichts des Alters (!) der Frau nur eine geringe Geldbuße verhängt. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil auf: Hilfe zum Sterben sei legal, wenn mutmaßlich eine Einwilligung der Patientin vorläge. Seitdem wurden viele ähnliche Fälle von unteren Gerichtsinstanzen im Sinne des BVG entschieden – ein Patientenverfügungsgesetz schafft also keine neue Praxis, sondern wird die bereits existierende Tötungsroutine aller Voraussicht nach nur befeuern.

Von den Befürworter_innen einer solchen lizenzierten Tötung der Alten, Schwachen und Verkrüppelten – ergo der Euthanasie – wird stets das human daher kommende Argument der Leidensminderung bemüht. Stephan Sahm, Autor einer Studie zur Frage der Motivation von Patient_innen, die sich Sterbehilfe wünschen, weist diese Schein-Humanität in ihre Grenzen [pdf]:

„Wir wissen, dass die meisten Menschen, die wirklich den Wunsch nach Sterbehilfe äußern, dies nicht wegen des Schmerzgefühls tun, sondern es sind soziale Kriterien, wie Vereinsamung, Zustand nach Scheidung, Verlust des sozialen Netzes.“

Oliver Tolmein destruiert auch den Schalmeienklang von ‚Autonomie‘, ‚Selbstbestimmung‘ und ‚Individualität‘, der den liberalen Soundtrack zum Töten abgibt:

„Die Sterbehilfe-Debatte ist verbunden mit vielen ausgeprägten Vorwahrnehmungen von dem was ist, was erträglich ist, was sein soll und was nicht sein kann. Die Freiheit und Autonomie, die hier gefordert wird, ist immer eine Freiheit und Autonomie des Verzichts, nie eine von
Anspruchsleistungen. So wie die Debatte augenblicklich geführt wird, werden Lebenssituationen nicht mehr in einem sozialen Zusammenhang begriffen. Sie werden nicht eingeordnet in die Kontexte der gesundheitspolitischen und gesundheitsökonomischen Debatte, in die pflegepolitische Diskussion, in den Kontext einer Debatte über Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsgesetze.
Menschen die schwerste chronische – irgendwann zum Tode führende – Krankheiten haben, werden nicht als benachteiligte Menschen begriffen, sondern als Todeskandidaten. Das ist das einzige, was sie auszeichnet. Diese Dekontextualisierung, dieses Herausreißen des Sterbens aus den gesellschaftlichen Zusammenhängen führt dann zur einzigen Frage: Wie kann man diese Menschen möglichst schnell und schmerzlos und ohne dass sie – aber auch die Gesellschaft –
„leiden“ müssen, in ihren Tod begleiten.“

Vor diesem Hintergrund hat das Bioskop-Forum bereits vor einigen Jahren einen Appell gegen die Legalisierung der Patientenverfügung verabschiedet. Angesichts der aktuellen Entwicklungen wird erneut um möglichst massenhafte Unterschrift gebeten.


Drohende Hinrichtung wegen Hexerei

01. April 2008

Fawza Falih wurde in Saudi-Arabien wegen Hexerei verurteilt und wartet seitdem auf ihre Hinrichtung. Der Einzige, der ihrer drohenden Exekution noch Einhalt gebieten kann, ist der saudi-arabische König Abdullah, der aus diesem Grund bereits im Februar von Human Rights Watch in einem offenen Brief angeschrieben wurde.
Morgen, 02.04., findet nun in Berlin eine Kundgebung in Berlin statt, um internationalen Druck auf das saudische Königshaus aufzubauen. Im Folgenden der wohl aus dem Umfeld der Arbeiterkommunistischen Partei des Iran stammende Demoaufruf, der zu großen Teilen einem Artikel der Ösi-Zeitung „Die Presse“ entnommen wurde.

DEMONSTRATION !

GEGEN DIE DROHENDE ENTHAUPTUNG VON FAWZA FALIH
WEGEN !! HEXEREI !!

AM MITTWOCH 02.04.2008 16h

Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin, Botschaft des Königreiches Saudi Arabien

Was sich anhört wie ein Horrormärchen aus Tausend und einer Nacht, ist tatsächlich ein aktuelles Gerichtsurteil aus Saudi Arabien. Religionspolizisten hatten Fawza Falih verhaftet, 35 Tage lang verhört und geschlagen. Schließlich gestand sie die Anschuldigungen. Mit einem Fingerabdruck, denn Fawza Falih kann nicht schreiben. Einen Anwalt hat sie nie gesehen. Im April 2006 verurteilte sie das Gericht der Stadt Quraiyat zum Tode.
Seitdem wartet die „Hexe“ auf ihre Hinrichtung. Der einzige, der sie noch verhindern kann, ist König Abdullah. An ihn hat die Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ einen offenen Protestbrief geschickt. In ihm ist von einem „Zerrbild des Rechts“ und „schweren Mängeln in der Saudischen Justiz“ die Rede. Zwar gibt es keinen Straftatbestand der „Hexerei“ – doch es gibt auch kein schriftliches Strafrecht. Stattdessen hat Saudi Arabien die Scharia zur Gänze als Rechtsgrundlage übernommen.

Ein Land das im Jahr 2008 in seiner offiziellen Rechtsprechung nicht nur die Todesstrafe sondern sogar den Tatbestand der „Hexerei“ kennt, verhöhnt seine Bürger!

Lasst uns gemeinsam kämpfen gegen die Todesstrafe und gegen mittelalterliche Gesetze!

P.S.
Jaja, Islamophobie bla, Staatsidealismus und Menschenrechtsfimmel blabla, geschenkt.